Übermittlung der von der Gemeinde unterfertigten Bauvollendungsmeldung an die Wohnbauförderstelle.
Archiv für den Tag: 16. Juli 2024
Fertigstellungsanzeige
Zusammenstellung aller Unterlagen und Abgabe beim Bauamt. Bestätigung der Vollständigkeit und Abgabe.
Vorbesprechung der Berechnung der Kanalgebühren mit der Gemeinde und Ermittlung der Geschossflächen und Übermittlung an das Bauamt.