Vermaßung der Fenster der Außenwände oberhalb der 4. Ziegelreihe (=Brüstungshöhe) und Mauern der Außenwände ab 5. Ziegelreihe.
Vermaßung der Fenster der Außenwände oberhalb der 4. Ziegelreihe (=Brüstungshöhe) und Mauern der Außenwände ab 5. Ziegelreihe.